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Öffentliche Beiratssitzung am 04.03.2004 in der Aula des SZ Drebberstraße in BremenDie Bürgerinitiative "Erhaltung der Wesermarsch im Bremer Osten" fordert die Mitglieder des Beirats Hemelingen auf, Die Arberger Mahndorfer Marsch ist das letzte große zusammenhängende Landschaftsgebiet in Bremen. Es dient nicht nur den Anwohnern von Hemelingen als einziges Naherholungsgebiet, sondern wird auch von vielen BremerInnen zur Erholung genutzt. Unser Stadtteil ist schon jetzt mit Industrie und Gewerbe, Straßen, Eisenbahnen, Einflugschneise usw. reichlich belastet. Wenn durch Zubetonieren der Marsch unsere einzige Möglichkeit zur Naherholung zerstört wird, vermindert sich die Lebensqualität in den noch einigermaßen intakten Wohngebieten Arbergen und Mahndorf radikal. Wer will dann noch hier wohnen? Es wird gern von Bremen als Stadt am Fluss gesprochen, das kann aber nicht nur für die Innenstadt gelten, sondern auch für unseren Stadtteile. Auch sonst hat Hemelingen nicht viel zu bieten: in den einzelnen Wohnquartieren gibt es so gut wie keine Grünanlagen, einige Bereiche müssen jetzt mit viel Geld saniert werden, und, obwohl hier 40.000 Menschen leben, gibt es kein Gymnasium, die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ist zu teuer, erklärte Herr Senator Lemke bei einer Beiratssitzung im vergangenen Monat. Es ist höchste Zeit, in die Zukunft zu investieren, vor allem in Bildung. Was würde es wohl bedeuten, wenn die 64 Millionen Euro Steuergelder, für die Erschließung der zweiten Baustufe der Arberger Marsch ausgegeben werden sollen, für Kinder, Bildung, Sanierung von Wohngebieten, Anlegen von Grünflächen usw. investiert würden? Mit ihrer Unterschrift haben 4.000 BürgerInnen aus Arbergen und Mahndorf gegen die geplante Bebauung protestiert, die Unterschriftensammlung wurde dem Parlament als Petition eingereicht. Die zuständigen Politiker ignorieren das und machen weiter, wie bisher. Außerdem wurde der Bürgerantrag mit 12.000 Unterschriften zur Flächen-Verkehrs- und Baupolitik, der sich u.a. auch gegen die Marschbebauung richtet, immer noch nicht in der Bürgerschaft verhandelt. Bevor dies nicht geschehnen ist, würde eine Aufhebung des Landschaftsschutzes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Arberger Marsch einen undemokratischen Akt bedeuten. Sie als Beiratsmitglieder können zwar keine Entscheidungen fällen, aber sie könnten Zeichen setzten, wenn sie der Änderung des Bebauungsplanes und der Aufhebung des Landschaftsschutzes nicht zustimmen. Nur so können Sie in der Bevölkerung Anerkennung finden. Begründung1. Gewerbeflächen in BremenWir brauchen keine neuen Gewerbeflächen in der Arberger und Mahndorfer Marsch. In Bremen stehen genügend erschlossene Gewerbeflächen zur Verfügung(ca. 400 ha). Diese Flächen, z. B. die alten Hafenreviere, GVZ, müssen vorrangig vermarktet werden, bevor wertvolles Ackerland für immer vernichtet wird. Wieso wird die 5. Baustufe im GVZ nicht mehr gebaut, und das Geld für die dortige Erschließung lieber für die 1. Baustufe der Arberger Marsch ausgegeben? 2. Arbeitsplätze, Daimler ChryslerDie Formel "neue Gewerbefläche = viele Arbeitsplätze" ist falsch. Um Zustimmung für die Marschbebauung zu bekommen, wird weiterhin mit unrealistischen Zahlen über Arbeitsplätze argumentiert. Nie wird bei den optimistischen Zahlenbeispielen erwähnt, dass die Industrieproduktion weltweit zwar steigt, die Arbeitsplätze aber rückläufig sind. In der Hemelinger Marsch wurde 2003 die Arbeitsplatzdichte mit 43 Arbeitsplätzen/ha angegeben. Als Vergleich: im Technologiepark oder Air-port-City ist eine Arbeitsplatzdichte von 175 Arbeitsplätze/ha vorhanden. Die Arbeitsplatzdichte ist also im Vergleich mit anderen Gewerbegebieten sehr gering, der Verlust der Landschaft jedoch enorm hoch. Außerdem geht aus den Zahlen nicht hervor, ob es sich um Bremer Arbeitsplätze handelt. Das Zubetonieren der Arberger und Mahndorfer Marsch wird auch damit begründet, dass Daimler Chrysler Zulieferbetriebe in der Marsch haben möchte. Wenn das so wäre, warum sind dann in der Hemelinger Marsch von 22 Betrieben nur 5 Zulieferbetriebe? Und warum wurden auf diesen wertvollen Gewerbeflächen z. B. ein Hotel, eine Tankstelle, Fast-Food-Restaurant oder ein Autohaus angesiedelt? Daimler Chrysler möchte Zulieferbetriebe in der Nähe, es ist aber nicht zwingend notwendig, dass mit Nähe die Arberger Mahndorfer Marsch gemeint ist. 3.Verkehr im Bremer OstenDas sogenannte "Verkehrskonzept Bremer Osten" enthält eine Variante mit dem Vorschlag, einer Straßenverbindung zwischen Hans-Bredow-Straße, Arberger Heerstraße und der neuen Europa Allee mit der Option eines weiteren Autobahnzubringers in der Marsch. Für unser Wohngebiet würde die Umsetzung dieses Vorschlags ein vollkommen neues zusätzliches Straßennetz mit vielen zusätzlichen Verkehren bedeuten. Besonders die Belastungen, die durch diese Verkehre entstehen, mindern die Lebensqualität. 4. LandschaftsschutzLandschaftsschutzgebiete sind Tabuzonen für jegliche Bebauung. Die Arberger Marsch Mahndorfer Marsch wurde nicht ohne Grund unter Schutz gestellt. Diese Schutzgebiete dürfen nur dann bebaut werden, wenn dies aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Gewerbegebiete im Landschaftsschutzgebiet anzusiedeln, obwohl genügend andere Flächen vorhanden sind, entspricht nicht dem Gemeinwohl. 5. Auswirkungen auf Mensch und NaturDurch die Bebauung der Marschgebiete und die damit verbundene Erweiterung des Straßennetzes verliert die Bevölkerung hier ihr einziges zusammenhängendes Naherholungsgebiet. Es wird erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm- und Staubimmissionen geben. Die Landschaft geht verloren, und damit auch das Erleben von Landschaft. 6. KostenDie öffentlichen Investitionen für die Erschließung sind mit 64 Mio. so hoch, dass sie nicht zu verantworten sind. Nach uns folgende Generationen müssen die Zeche bezahlen, weil heute eine falsche Politik gemacht wird. Investieren ja, aber in die Zukunft, wie z. B. in Bildung. 7. BürgerantragDer Bürgerantrag mit 12.000 Unterschriften zur Flächen-Verkehrs- und Baupolitik, der sich u.a. gegen die Marschbebauung richtet, wurde immer noch nicht in der Bürgerschaft behandelt. Bevor dies nicht geschehen ist, würde eine Änderung des Bebauungsplanes und die Aufhebung des Landschaftsschutzes in der Arberger Marsch einen undemokratischen Akt bedeuten. |