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Sprecherin der Bürgerinitiative:

Gisela Lohße-Trommsdorff

Ortwisch 54
28307 Bremen

Tel.: home0421.487449
EMail:

Einspruch gegen Bebauungsplan 2244

Die folgenden Punkte sind von den Initiativen gesammelt worden. Sie stellen eine Auswahl dar. Jeder BürgerIn kann die eigenen "Anregungen" hiermit ergänzen und an das Ortsamt Hemelingen bis zum 13.11.02 senden. Sie werden dann der Deputation für Umwelt und Energie vorgelegt.

V.i.S.d.P. Wolfram Lohße

Eine Auswahl von Argumenten für die Anregungen gegen den "Neuen Bebauungsplan 22/44" der Pferderennbahn und zur "9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen" (liegen vom 30.10. bis 13.11.2002 im Rathaus Hemelingen aus)


Erstes Beispiel:

Wir erheben folgende Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungs-planes 2244 und die Aufhebung des Landschaftsschutzes:

Begründung:

  • Es werden 50 ha Ackerland vernichtet
  • Es werden 50 ha Marschland als Hochsicherheitstrakt für Pferde eingezäunt, so daß eine Nutzung dieser 50 ha großen Fläche für die BürgerInnen in Arbergen und Mahndorf als Naherholungsgebiet wegfällt. Das jetzt vorhandene Wegenetz entfällt.
  • Durch die Bebauung und den "Sportbetrieb" entstehen zusätzliche Verkehre, die im entstehenden Verkehrskonzept des Bremer Ostens keine Berücksichtigung finden und die in der Planung viel zu gering angegeben wurden.
  • Die noch unter Landschaftsschutz stehende Mahndorfer Düne, das letzte kleine Stückchen Weserdüne, das den BremerInnen noch geblieben ist, wird durch die geplante Trainings-Galopprennbahn gefährdet, besonders dann, wenn dort am Rand eine Straßenverbindung zum geplanten Gewerbegebiet gebaut wird.
  • Die Bebauung des Gebietes verstößt gegen die Agenda 21 (sparsamer Flächenverbrauch).
  • Die Abwägung zwischen Gemeinwohl (Anwohnerinteressen) und den Interessen der privaten Betreibergesellschaft ist total unausgewogen. Der Trainingsbetrieb kann sehr wohl -auch mit Hotelneubau- in der Vahr weiter wie bisher stattfinden, der Neubau einer Trainings-Galopprennbahn in der Arberger und Mahndorfer Marsch dient nur einigen wenigen Pferdebesitzern, denen die 50 ha Land, die von der BIG (100 %ige Bremen) gekauft wurden, per Erbpacht zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Verlust der Lebensqualität in unserem Wohngebiet entstehen Kosten, die die Allgemeinheit tragen muß. Die Planung ist nicht nur unausgewogen, sondern benachteiligt das Allgemeinwohl.
  • Das Erdreich, das zum Aufschütten des Lärmschutzwalls für Pferde benutzt wurde, ist nachweislich der Messung vom 05.08.2002 durch den Senator für Bau und Umwelt mit giftigen und krebserregenden Schadstoffen belastet. Zur Vermeidung einer Grundwassersanierung wird dringend angeregt, den "Landschaftswall" durch einen unabhängigen Gutachter beproben zu lassen.

Dieses Verfahren, an dem wir uns durch diese Einwände beteiligen, ist ein Alibiverfahren, weil das Ergebnis „Aufhebung des Landschaftsschutzes“ mit all seinen Folgen durch eine ermessensmissbräuchliche Entscheidung der zuständigen Behörde zustande gekommen ist. Mit dem Bau der Galopp-Trainingsbahn und der dafür notwendigen Erschließungsstraße ist schon längst begonnen worden.

Durch den Kauf des Geländes und den Baubeginn sind Fakten geschaffen worden, die selbst durch eventuelle in unserem Sinne positive Schlußfolgerungen des Parlaments wohl nicht rückgängig gemacht werden.

Auswahl treffen:

  • Die Subvention, d.h Ausgabe von Steuergeldern für das private Vergnügen einiger wohlhabender Menschen
  • Das Zerstören von Naherholungsflächen, die zum Sperrgebiet für Bürger und wild lebende Tiere werden
  • Verlust unserer Lebensqualität
  • Zunehmende Verkehrsbelästigung durch neue Straßen für unser Wohngebiet
  • Fehlendes Verkehrskonzept mit Terminen, wann was gemacht werden soll
  • Gestank durch Pferdemist von 240 Pferden
  • Welchen Nutzen z.B. soll der See in der Mitte des Trainingsgeländes für die Anwohner haben? Als Ausgleichsfläche ist er nicht für Mensch und Natur zugänglich und von der weiteren Umgebung weitgehend abgeschnitten
  • Vernichtung von guter Ackerfläche
  • Überbauung von archäologischen Funden und damit Vernichtung von Kultur
  • Was ist mit dem Bereich, unter dem die Mülldeponie schlummert?
  • Was ist mit dem Hochwasserschutz?
  • Die Kapazität der Schöpfwerke reicht bei einer Aufschüttung und Versiegelung des Gewerbegebietes Hansalinie nicht aus. In tiefen Teilen Arbergens werden Keller vollaufen und Gullydeckel hochfliegen.
  • Negative Auswirkungen auf das benachbarte Landschaftsschutzgebiet Mahndorfer Düne
  • Keine nachhaltige Planungspolitik im Sinne der Agenda 21
  • Zerstörung eines Landschaftsschutzgebietes, für das noch im Landschaftsprogramm Bremen 1991 als wesentliche Ziele und Maßnahmen höchste Erhaltungspriorität der Hecken und hohe Entwicklungspriorität für Hecken und Gräben ausgewiesen sind
  • Unrechtmäßige Überbauung einer Fernwasserleitung
  • (Pferderennbahn war bereits einmal im Konkurs, da Bremen kein Standort für Pferderennen ist)
  • (Subventionierung mittels Steuergelder von Tierquälerei -zu frühes Einreiten junger Pferde)
  • Mangelnde Bürgerbeteiligung, da bereits mit den Bauarbeiten angefangen wurde, bevor die Bürgereinwände gehört wurden

Beispiel für die Gestaltung eines Briefes an das

Ortsamt Hemelingen
z. H. Herrn Köhler
Rathausplatz 1
28309 Bremen

Bremen, den

Einwände gegen den Bebauungsplan 22/44 (Pferdetrainingsbahn)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Anwohner im Stadtteil Hemelingen (Ortsteil Arbergen) wende ich mich gegen die Errichtung einer Pferdetrainingsbahn, da

  • uns Anwohnern Naherholungsflächen genommen werden, die durch keine analogen Ausgleichsflächen ersetzt werden können
  • hier ein Landschaftsschutzgebiet angetastet wird, für das noch im Landschaftsprogramm Bremen 1991 als wesentliche Ziele und Maßnahmen "höchste Erhaltungspriorität der Hecken und hohe Entwicklungspriorität für Hecken und Gräben" ausgewiesen worden sind
  • bereits mit den Bauarbeiten begonnen worden ist, bevor alle Bürgereinwände gehört worden sind.

An die Mitglieder des Fachausschusses „AGENDA 21“ richtige ich die Frage, wie sie die Bebauung der Marsch mit den Zielen der Agenda 21 (nachhaltige Planungspolitik) vereinbaren können?


Internet Umsetzung:
Dipl.-Inform. Kai Hofmann, [hofmann@hofmann-int.de] - Bremen, 2018-05-23